Wenn eine Person eine ehrenverletzende oder rufschädigende Äußerung gegen eine andere Person richtet, dann ist die betroffene Person berechtigt, eine Klage nach
1330 ABGB zu erheben. Ein Problem ergibt sich dann, wenn sich die ehrenverletzende oder rufschädigende Äußerung gegen ein Kollektiv richtet. Es stellt sich somit die Frage, ob die Aktivlegitimation bei ehrenrührigen oder kreditschädigenden Äußerungen, die gegen ein Kollektiv gerichtet sind, bejaht werden kann. Das Buch behandelt genau diese Problematik. Die Autorin Sandra Grasser gibt einführend einen Überblick über den Tatbestand des
1330 ABGB. Dazu werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des
1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB erläutert. Das darauffolgende Kapitel gewährt einen Einblick über die Klagslegitimation im Zivilprozess und geht dabei auch auf die Eigenschaften ein, die eine Person aufweisen muss, um einen Prozess wirksam führen zu können. Im Hauptteil befasst sich dieses Buch mit der Problematik der Kollektivbeleidigung.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
1330 ABGB zu erheben. Ein Problem ergibt sich dann, wenn sich die ehrenverletzende oder rufschädigende Äußerung gegen ein Kollektiv richtet. Es stellt sich somit die Frage, ob die Aktivlegitimation bei ehrenrührigen oder kreditschädigenden Äußerungen, die gegen ein Kollektiv gerichtet sind, bejaht werden kann. Das Buch behandelt genau diese Problematik. Die Autorin Sandra Grasser gibt einführend einen Überblick über den Tatbestand des
1330 ABGB. Dazu werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale des
1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB erläutert. Das darauffolgende Kapitel gewährt einen Einblick über die Klagslegitimation im Zivilprozess und geht dabei auch auf die Eigenschaften ein, die eine Person aufweisen muss, um einen Prozess wirksam führen zu können. Im Hauptteil befasst sich dieses Buch mit der Problematik der Kollektivbeleidigung.
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