In den letzten Jahrzehnten hat die Zahl der Arzthaftungsprozesse in Österreich und Deutschland stark zugenommen. Ein Grund dafür, ist das Bestreben der Rechtsprechung und Gesetzgebung eine Waffengleichheit des Arztes und des Patienten im Arzthaftungsprozess zu schaffen. Unter anderem aus diesem Grund wurde 2013 in Deutschland das Patientenrechtegesetz erlassen, durch welches das Arzthaftungsrecht, das bisher Richterrecht war, im BGB "kodifiziert" wurde. Dagegen beruht das Arzthaftungsrecht in Österreich großteils auf der umfangreichen Rechtsprechung des OGH. Es wird ein Vergleich des geltenden Arzthaftungsrechts in Österreich und Deutschland vorgenommen. Dabei soll auf Fragen zum medizinischen Behandlungsvertrag, der nun durch das Patientenrechtegesetz im BGB geregelt ist, eingegangen werden. Zudem sollen die Rechte und Pflichten des Arztes und des Patienten thematisiert und verglichen werden. Außerdem sollen auch die von der deutschen Rechtsprechung entwickelten Beweislasterleichterungen, die im Arzthaftungsprozess entscheidend sein können und nun im BGB kodifiziert wurden, Eingang finden und mit jenen der österreichischen Lehre und Rechtsprechung verglichen werden.