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Das deutsche Arbeitsvertragsrecht basiert weitgehend auf unkodifiziertem Richterrecht sowie verschiedenen Einzelgesetzen, was allgemein als Mangel gehandelt wird. Als Ausweg wird im Rahmen einer Reformierung des Arbeitsrechts wiederholt eine Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts gefordert. Doch diese Forderung ist alles andere als aktuell. Seit mehr als einem Jahrhundert stellt sich die Frage, ob ein solches Projekt in Deutschland realisiert werden kann. Ziel der Arbeit ist es, unter Berücksichtigung der vorangegangenen und stets gescheiterten Bemühungen um ein Arbeitsvertragsgesetz in der…mehr

Produktbeschreibung
Das deutsche Arbeitsvertragsrecht basiert weitgehend auf unkodifiziertem Richterrecht sowie verschiedenen Einzelgesetzen, was allgemein als Mangel gehandelt wird. Als Ausweg wird im Rahmen einer Reformierung des Arbeitsrechts wiederholt eine Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts gefordert. Doch diese Forderung ist alles andere als aktuell. Seit mehr als einem Jahrhundert stellt sich die Frage, ob ein solches Projekt in Deutschland realisiert werden kann. Ziel der Arbeit ist es, unter Berücksichtigung der vorangegangenen und stets gescheiterten Bemühungen um ein Arbeitsvertragsgesetz in der Geschichte des deutschen Arbeitsrechts in den letzten zwei Jahrhunderten eine Analyse möglicher Erfolgsaussichten des Reformprojekts aufzubieten. Dabei wird auch der Frage nachzugehen sein, ob eine Kodifikation im Arbeitsvertragsrecht tatsächlich gegenüber der "zersplitterten" Einzelgesetzgebung und dem gemeinhin als unsicher oder gar willkürlich gehandelten Richterrecht als vorzugswürdig eingestuft werden kann.
Autorenporträt
Der Autor: Enrico Iannone, geboren 1982, studierte von 2002 bis 2007 an der Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Nach seinem Studium war er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsgeschichte und Zivilrecht tätig; am Fachbereich promovierte er sodann im Juli 2009. Während seiner Tätigkeit an der Universität hielt der Autor mehrfach Lehrveranstaltungen im Bereich der Rechtsgeschichte sowie im Zivilrecht und Strafrecht ab.