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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: 09. Dezember 2004, Berlin. Mit rot-grüner Mehrheit wird im Bundestag das sog. EURLUmsG verabschiedet. Unter anderem beinhaltet dieses Gesetz eine Neuregelung zur körperschaftsteuerlichen Organschaft. So wurde erstmals im Körperschaftsteuergesetz (KStG) eine Regelung zu den handelsrechtlichen vororganschaftlich verursachten Mehr- bzw. Minderabführungen festgeschrieben.In der vorliegenden Arbeit wird die Thematik…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: 09. Dezember 2004, Berlin. Mit rot-grüner Mehrheit wird im Bundestag das sog. EURLUmsG verabschiedet. Unter anderem beinhaltet dieses Gesetz eine Neuregelung zur körperschaftsteuerlichen Organschaft. So wurde erstmals im Körperschaftsteuergesetz (KStG) eine Regelung zu den handelsrechtlichen vororganschaftlich verursachten Mehr- bzw. Minderabführungen festgeschrieben.In der vorliegenden Arbeit wird die Thematik der innerorganschaftlichen Mehr- bzw. Minderabführungen dargestellt, auf Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Neuregelung der vorvertraglich verursachten Mehr- und Minderabführungen eingegangen und deren möglichen Auswirkungen dargestellt. Zunächst erhält der Leser einen Überblick über das Organschaftsrecht und den körperschaftsteuerlichen Organkreis. Dabei wird stets auf die Tatsache, dass das hiesige Organschaftsrecht in bestimmten Teilen gegen EU-Grundrechte, insbesondere gegen die Niederlassungsfreiheit, verstößt, eingegangen. Aus Gründen des Umfangs wird hingegen auf die Darstellung besonderer Organschaftsverhältnisse (Personengesellschaft als Organträger, mehrstufige Organschaftsverhältnisse etc.) und deren Voraussetzungen verzichtet. Nach der Klärung dieser grundlegenden Fragen werden die steuerlichen Auswirkungen einer Organschaft mit Gewinnabführung beschrieben. In Folge der Erörterung dieser Thematik stellt sich zwangsläufig die Frage, welche Probleme sich ergeben, wenn der abzuführende Gewinn höher bzw. niedriger als das zuzurechnende Einkommen ist; defacto eine Mehr- oder Minderabführung vorliegt. In einem ersten Schritt werden jene in Form der innerorganschaftlichen Verursachung dargestellt. Eingegangen wird dabei auf die Entstehungsgründe sowie die steuerlichen Folgen solcher Differenzen. Nach der Darstellung dieser Sachverhalte werden die vororganschaftlich verursachte Mehr- und Minderabführungen beschrieben. Sukzessive wird auf den Hintergrund der Regelung, die bisherige Verwaltungsauffassung, die Rechtsprechung und die sich daraus ergebende Aktivität des Gesetzgebers eingegangen. Im Mittelpunkt der Darlegung steht dabei die Mehrabführung, da sich insbesondere hier erhebliche steuerliche Mehrbelastungen ergeben können.