Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Grundsätzlich gilt im Steuerrecht, dass jede natürliche und juristische Person einzeln steuerpflichtig ist. Dieser Grundsatz wird durch die steuerliche Organschaft ausgehebelt, so dass die Unternehmen, die sich als Organschaft zusammenschließen, ein Steuersubjekt darstellen. Eine Organschaft ist eine Verbindung von zwei oder mehreren Unternehmen, die in einem Unterordnungsverhältnis stehen. Das untergeordnete Unternehmen führt sein Jahresergebnis an das herrschende Unternehmen ab. Das Steuerrecht kennt die gewerbesteuerliche, körperschaftsteuerliche und dieumsatzsteuerliche Organschaft. Die wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnisse von Unternehmen, die sowohlauf natürlicher als auch rechtlicher Umstände beruhen können warenfür den Gesetzgeber Anlass für betroffene Unternehmen auch eine einheitliche Besteuerung zu schaffen, da die beiden Ergebnisse starkmiteinander verbunden sind. Die Vorschriften für die körperschaftsteuerliche Organschaft befinden sich in den §§ 14 ff. KStG. Von der Rechtssprechung wurde sie zwar schon Anfang des 20. Jahrhunderts anerkannt, aber erst mit dem Gesetz vom 15.08.1969 wurden die Vorschriften mit der Wirksamkeit ab dem VZ 1977 gesetzlich festgehalten. Seither unterliegen die Regelungen einigen Änderungen. Ebenso hat das BMF durch seine Verwaltungsanweisungen einige Regeln zur Anwendung der Vorschriften erteilt.[...]
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