Die Einführung des § 5 Abs. 2 UWG sowie die Änderungen durch das MaMoG werfen bei der Kollision gleichnamiger Zeichen viele praktische Fragen auf. Die Publikation setzt sich zum einen mit der Frage auseinander, in welchem Verhältnis das MarkenG und § 5 Abs. 2 UWG bei der Kollision gleichnamiger Kennzeichen steht und welche Maßnahmen zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen beiden Rechtssystemen notwendig sind. Dabei wird unter Berücksichtigung des neuen Verhältnisses zwischen MarkenG und UWG dargelegt, was bei der Erstellung von Abgrenzungsvereinbarungen zukünftig zu beachten ist, um eine Verwechslungsgefahr weitestgehend auszuschließen. Zum anderen wird beleuchtet, inwieweit die Änderungen durch das MaMoG Einfluss auf den Anwendungsbereich des Rechts der Gleichnamigen haben.