Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kann gem.
22 KrWG frei wählen, ob abfallwirtschaftliche Dienstleistungen selbst erbracht werden oder Dritte mit deren Erfüllung beauftragt werden. In den 1990er Jahren stand, begründet mit einer höheren Effizienz, das Outsourcing bzw. die Privatisierung von kommunalen Betrieben im Mittelpunkt. Dieser Trend hat sich aus verschiedenen Gründen in der vergangenen Dekade wieder umgedreht. Viele Gebietskörperschaften führen wesentliche abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wieder selbst durch. Diese Leistungen sind dauerhaft dem Markt entzogen. Die Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft wurden in den letzten Jahren von einer Welle der Konsolidierung erfasst. Weite Teile der Bundesrepublik sind Kerngebiet von vier großen Entsorgungsunternehmen. Das Buch beschäftigt sich mit der Frage, ob Eigenerbringung, Kooperation oder Outsourcing/Fremdvergabe aus transaktionskostentheoretischer Sicht unter Berücksichtigung weiterer Parameter wie Entsorgungssicherheit oder Gebührenstabilität die effiziententeste Form der Leistungserbringung darstellt.
22 KrWG frei wählen, ob abfallwirtschaftliche Dienstleistungen selbst erbracht werden oder Dritte mit deren Erfüllung beauftragt werden. In den 1990er Jahren stand, begründet mit einer höheren Effizienz, das Outsourcing bzw. die Privatisierung von kommunalen Betrieben im Mittelpunkt. Dieser Trend hat sich aus verschiedenen Gründen in der vergangenen Dekade wieder umgedreht. Viele Gebietskörperschaften führen wesentliche abfallwirtschaftliche Tätigkeiten wieder selbst durch. Diese Leistungen sind dauerhaft dem Markt entzogen. Die Unternehmen der privaten Entsorgungswirtschaft wurden in den letzten Jahren von einer Welle der Konsolidierung erfasst. Weite Teile der Bundesrepublik sind Kerngebiet von vier großen Entsorgungsunternehmen. Das Buch beschäftigt sich mit der Frage, ob Eigenerbringung, Kooperation oder Outsourcing/Fremdvergabe aus transaktionskostentheoretischer Sicht unter Berücksichtigung weiterer Parameter wie Entsorgungssicherheit oder Gebührenstabilität die effiziententeste Form der Leistungserbringung darstellt.