Angesichts der wachsenden Verschuldung der Gebietskörperschaften wird spätestens
seit Anfang der 90er Jahre auch von den Gemeinden gefordert, ihr Vermögen in stärkerem
Maße wirtschaftlich zu verwalten. Eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit der kommunalen
Betriebe setzt jedoch voraus, dass die Betriebe in einer nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Grundsätzen optimalen Rechtsform geführt
werden. Hierfür stehen den Kommunen als Rechtsformen für die wirtschaftlichen und
nichtwirtschaftlichen Einrichtungen der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb und die Rechtsformen des privaten Rechts zur Verfügung.
Mit einem Gesetz zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts von 2003 sollten die kommunalen Handlungsmöglichkeiten erweitert und die Konkurrenzfähigkeit der öffentlichen
Rechtsformen bei der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden wiederhergestellt werden.
In der vorliegenden Arbeit werden Rahmenbedingungen und Rechtsformen dargestellt und die Frage behandelt, ob die kommunale Anstalt eine für die Abwasserbeseitigung empfehlenswerte Rechtsform ist und die wesentlichen Ziele des Gesetzgebers erreicht wurden, die von der damaligen Regierungsfraktion in der Begründung des Gesetzentwurfs genannt wurden.
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seit Anfang der 90er Jahre auch von den Gemeinden gefordert, ihr Vermögen in stärkerem
Maße wirtschaftlich zu verwalten. Eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit der kommunalen
Betriebe setzt jedoch voraus, dass die Betriebe in einer nach allgemeinen betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Grundsätzen optimalen Rechtsform geführt
werden. Hierfür stehen den Kommunen als Rechtsformen für die wirtschaftlichen und
nichtwirtschaftlichen Einrichtungen der Regiebetrieb, der Eigenbetrieb und die Rechtsformen des privaten Rechts zur Verfügung.
Mit einem Gesetz zur Änderung des kommunalen Unternehmensrechts von 2003 sollten die kommunalen Handlungsmöglichkeiten erweitert und die Konkurrenzfähigkeit der öffentlichen
Rechtsformen bei der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden wiederhergestellt werden.
In der vorliegenden Arbeit werden Rahmenbedingungen und Rechtsformen dargestellt und die Frage behandelt, ob die kommunale Anstalt eine für die Abwasserbeseitigung empfehlenswerte Rechtsform ist und die wesentlichen Ziele des Gesetzgebers erreicht wurden, die von der damaligen Regierungsfraktion in der Begründung des Gesetzentwurfs genannt wurden.
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