In der vorliegenden Arbeit befaßt sich Jürgen Kühling mit dem Schutzgehalt der Kommunikationsfreiheit als Grundrecht im Europäischen Gemeinschaftsrecht. Dazu stellt er die Grundzüge einer Grundrechtsdogmatik der Gemeinschaft vor und entwickelt sie weiter, wobei er insbesondere die Methode der Konkretisierung der Grundrechte durch den EuGH analysiert. Aufbauend auf der danach notwendigen umfangreichen Aufbereitung der Erkenntnisquellen (EMRK, Deutschland und Frankreich im Detail, die übrigen Mitgliedstaaten im Überblick) erfolgt die Konkretisierung der gemeinschaftsrechtlichen Kommunikationsfreiheit im Wege der gemeinschaftsautonomen wertenden Vergleichung der Quellen.
Die Kommunikationsfreiheit wird als einheitliches, bipolares, umfassendes und multidimensionales Grundrecht nachgewiesen. Die Anforderungen an Beschränkungen in den verschiedenen Bereichen vom Ehren- und Menschenwürde- bis zum Jugendschutz werden differenziert entfaltet, die Besonderheiten der Beamtenkommunikation und Wirtschaftswerbung vertieft behandelt.
Die Kommunikationsfreiheit wird als einheitliches, bipolares, umfassendes und multidimensionales Grundrecht nachgewiesen. Die Anforderungen an Beschränkungen in den verschiedenen Bereichen vom Ehren- und Menschenwürde- bis zum Jugendschutz werden differenziert entfaltet, die Besonderheiten der Beamtenkommunikation und Wirtschaftswerbung vertieft behandelt.
»Es handelt sich um eine überaus beachtenswerte und detailreiche Untersuchung, die sich namentlich durch eine analytische Aufarbeitung des behandelten Stoffs auszeichnet. Wer sich in Zukunft - etwa anlässlich der gegenwärtig geführten Auseinandersetzung um die Tabakwerbeverbotsrichtlinie der EG - mit Fragen des europäischen Grundrechtsschutzes auf dem Gebiet der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit beschäftigt, wird froh sein, auf die solide und kenntnisreiche Untersuchung von Kühling zurückgreifen zu können. [...] Es stellt schon eine gewisse Stütze für die von der Bundesregierung erhobene Klage gegen die Tabakwerbeverbotsrichtlinie dar, wenn Kühling aufgrund seiner recht minuziösen rechtsvergleichenden Untersuchung zu dem Schluß gelangt, daß diese eine unverhältnismäßige Beschränkung der gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Kommunikationsfreiheit darstellt.«
Prof. Dr. Thomas von Danwitz, in: Die Öffentliche Verwaltung, 12/2000
»Mit seinem Werk gibt der Autor wichtige Anregungen zur Entwicklung einer Grundrechtsdogmatik der Europäischen Gemeinschaft und reicht damit weit über den Rahmen der konkret dargestellten Kommunikationsfreiheit hinaus.«
Sascha Sajuntz, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 1/2001
Prof. Dr. Thomas von Danwitz, in: Die Öffentliche Verwaltung, 12/2000
»Mit seinem Werk gibt der Autor wichtige Anregungen zur Entwicklung einer Grundrechtsdogmatik der Europäischen Gemeinschaft und reicht damit weit über den Rahmen der konkret dargestellten Kommunikationsfreiheit hinaus.«
Sascha Sajuntz, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 1/2001