Die Arbeit beleuchtet anhand der bisherigen Richtlinien kritisch die Frage der Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft bezüglich der Rechtsangleichung im Bereich des Urheberrechts. Eine zentrale Rolle nimmt dabei die Besprechung der Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft vom 22.05.2001 ein. Vor dem Hintergrund von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit wird verdeutlicht, dass die Grenzen der Harmonisierungskompetenz im Bereich des Urheberrechts gerade von der EG-Kommission nicht ausreichend beachtet werden. Anhand zahlreicher Beispiele wird nachgewiesen, dass den Institutionen der Europäischen Gemeinschaft ein schlüssiges Konzept zur Beantwortung der Kompetenzfrage fehlt. Die Anforderungen für zukünftige Harmonisierungsvorhaben werden abschließend aufgezeigt.