Der rasante Fortschritt von Wissenschaft und Technik trägt einen wesentlichen Teil zur steigenden Kompetenz des Sachverständigen im Zivilprozess bei. Dieser Umstand führt zur Notwendigkeit der Hinzuziehung von Experten zum Beweisverfahren, um das für die Wahrheitsfindung erforderliche Fachwissen einholen zu können. In diesem Zusammenhang gilt es die Grenzen der Sachverständigentätigkeit genau festzulegen beziehungsweise zu bestimmen. Der steigende Einfluss sachverständiger Personen führt weiters zur Hinterfragung bestehender Kontroll- und Anfechtungsmöglichkeiten von Gutachten. Zudem hat sich die gesetzliche Regelung des Sachverständigenbeweises seit Einführung der ZPO im Jahre 1895 kaum verändert. Diesbezüglich könnte eine Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen (zB mit den vom Hauptverband der Gerichtssachverständigen veröffentlichten Standesregeln) zur Anpassung an aktuelle Gegebenheiten verhelfen. Des weiteren sollte die negative Einstellung der Gerichte gegenüber Privatgutachten überdacht und deren Beweisstärke zumindest der Beweisstärke von Gerichtsgutachten angenähert werden. Schließlich war aufgrund der zunehmenden Verantwortung von Sachverständigen noch auf das Thema Haftung näher einzugehen.