Der Kondiktionsausschluss bei Gesetzes- oder Sittenverstoß des Leistenden ist eine im Rechtsalltag äußerst relevante Vorschrift des Bereicherungsrechtes. Bei Urteilen des Bundesgerichtshofs zur Schwarzarbeit oder sittenwidrigen Schenkkreisen spielte sie in jüngerer Vergangenheit eine Rolle. Die interpretationsbedürftige Vorschrift des
817 Satz 2 BGB hat zudem bereits zahlreiche Wissenschaftler beschäftigt. Dabei liegt ihr ein römischer Rechtsgrundsatz zugrunde, der seit 1900 unverändert im BGB enthalten ist. Claudia Sykora sucht für mehr Rechtssicherheit auf der Basis publizierter Lehrmeinungen sowie anhand konkreter Rechtsfälle nach allgemeingültigen Kriterien zur Anwendung der strittigen Rechtsvorschrift. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Analyse der neueren Rechtsprechung. Ein internationaler Rechtsvergleich zur Handhabung der Rückforderungssperre in der Schweiz, in Österreich sowie in England rundet die Untersuchung ab.
817 Satz 2 BGB hat zudem bereits zahlreiche Wissenschaftler beschäftigt. Dabei liegt ihr ein römischer Rechtsgrundsatz zugrunde, der seit 1900 unverändert im BGB enthalten ist. Claudia Sykora sucht für mehr Rechtssicherheit auf der Basis publizierter Lehrmeinungen sowie anhand konkreter Rechtsfälle nach allgemeingültigen Kriterien zur Anwendung der strittigen Rechtsvorschrift. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Analyse der neueren Rechtsprechung. Ein internationaler Rechtsvergleich zur Handhabung der Rückforderungssperre in der Schweiz, in Österreich sowie in England rundet die Untersuchung ab.