In einer Demokratie obliegt es dem primären Souverän, seine Führer bei politischen Wahlen frei zu wählen. Die Ausübung des Wahlrechts ist daher eng mit dem demokratischen Prozess verbunden und steht grundsätzlich allen Bürgern zu, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen dafür erfüllen. Aus diesem Grund wird die Ausübung des Wahlrechts als allgemein und gleich bezeichnet, da keine Diskriminierung zulässig ist. Die aktuelle Situation in der Republik Kongo, die auf die Verabschiedung des ursprünglichen Wahlgesetzes im Jahr 2001 zurückgeht, ist jedoch leider dadurch gekennzeichnet, dass einige kongolesische Bürger auf unerklärliche Weise von der Ausübung dieses grundlegenden und wichtigen Rechts in einer Demokratie ausgeschlossen werden. Diese Publikation zeigt dies auf und schlägt einige konkrete Wege vor, die zu einer notwendigen Reform einiger Bestimmungen des Wahlgesetzes führen.