Betriebliche Arbeitnehmervertretungsgremien verfügen über verschiedene Informationsrechte, die ihnen die Konsultation dritter Personen auf Kosten des Arbeitgebers ermöglichen. Sowohl auf nationaler, als auch auf europäischer Ebene ist eine Tendenz zur Ausweitung dieser Rechte zu verzeichnen. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, die unter der Bezeichnung "Drittkonsultationsrechte" zusammengefasste Gruppe von Informationsrechten systematisch zu untersuchen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Drittkonsultationsrechte nach der gesetzgeberischen Intention der Herstellung einer egalitären Verhandlungsposition zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite dienen sollen. Unter Rückgriff auf diese Prämisse wird eine Lösung für die Konkurrenzproblematik zwischen den einzelnen Rechten entwickelt.