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Als die Gründerstaaten der Europäischen Union 1957 die Römischen Verträge unterschrieben, wurden keine expliziten Bestimmungen verabschiedet, die das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht betrafen. Entgegen der rechtlichen Lösungen, die sich aus dem Völkerrecht ergeben hätten, entschied der europäische Gerichtshof (EuGH) 1964 dem Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht zu gewähren. Dies hatte zur Folge, dass nationale Gerichte quasi zu Verfassungsgerichten erhoben wurden, die die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit Gemeinschaftsrecht überprüfen. Aus…mehr

Produktbeschreibung
Als die Gründerstaaten der Europäischen Union 1957
die Römischen Verträge unterschrieben, wurden keine
expliziten Bestimmungen verabschiedet, die das
Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht
betrafen. Entgegen der rechtlichen Lösungen, die sich
aus dem Völkerrecht ergeben hätten, entschied der
europäische Gerichtshof (EuGH) 1964 dem
Gemeinschaftsrecht Vorrang vor nationalem Recht zu
gewähren. Dies hatte zur Folge, dass nationale
Gerichte quasi zu Verfassungsgerichten erhoben
wurden, die die Vereinbarkeit von nationalem Recht
mit Gemeinschaftsrecht überprüfen. Aus
politikwissenschaftlicher Sicht ergeben sich aus
diesem Prozess der Konstitutionalisierung der
Verträge hauptsächlich drei Fragen: Warum hat der
EuGH versucht die Verträge zu konstitutionalisieren?
Warum haben die nationalen Gerichte akzeptiert,
Europarecht als höherrangiges Recht umzusetzen? Warum
haben die nationalen Regierungen diesen Prozess nicht
verhindert angesichts der Konsequenzen für ihre
Souveränität? Der Autor gibt in diesem Buch
fundierte Antwort auf diese Fragen und zeigt auf, wie
die europäische Rechtsintegration aus den
Interaktionen von Gerichten und Regierungen
entstanden ist.
Autorenporträt
Patrick Le Bihan, Dipl. Politologe: Studium der
Politikwissenschaft an der FU Berlin und an Sciences Po Paris.
PhD-Student an der New York University.