Die Besteuerung eigengenutzten Wohnraums war bis zu ihrer Abschaffung durch das Einkommensteuergesetz 1987 nahezu 180 Jahre lang fester Bestandteil aller deutschen Einkommensteuergesetze. Inwieweit der Gesetzgeber mit der Aufgabe dieses Besteuerungstatbestandes einen Systemverstoß vollzogen hat, ist ein Untersuchungsaspekt der vorliegenden Arbeit. Die daran anknüpfende Fragestellung betrifft die verfassungsrechtliche Konsequenz eines solchen möglichen Systemverstoßes unter Einbindung der methodologischen Vorfrage nach der verfassungsrechtlichen Relevanz des Gebots der Systemkonsequenz. Ausgangspunkt der an Art. 3 GG und Art. 14 GG auszurichtenden Verfassungsprüfung bildet dabei die Annahme vom doppelten Wirkungskreis einer jeden Steuernorm.