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Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Philosophie der Antike, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Philosophie), Veranstaltung: Philosophie der Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption einer idealen Verfassung in den ersten beiden Büchern von "De re publica" von Cicero. Dabei geht er in Rep. I, ähnlich wie bereits Aristoteles in seinem Werk Politik, von der Einteilung verschiedener Verfassungsformen aus. In Rep. II hingegen geht Cicero von einer (idealisierten) Geschichte der Römischen Republik aus. Im Folgenden wird…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Philosophie - Philosophie der Antike, Note: 1,7, Ludwig-Maximilians-Universität München (Philosophie), Veranstaltung: Philosophie der Antike, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Konzeption einer idealen Verfassung in den ersten beiden Büchern von "De re publica" von Cicero. Dabei geht er in Rep. I, ähnlich wie bereits Aristoteles in seinem Werk Politik, von der Einteilung verschiedener Verfassungsformen aus. In Rep. II hingegen geht Cicero von einer (idealisierten) Geschichte der Römischen Republik aus. Im Folgenden wird dargestellt, wie Cicero in Rep. I und II jeweils für sein Ideal argumentiert. Im Anschluss wird im Rahmen einer Schlussbetrachtung gezeigt, in welchem Verhältnis die beiden Argumente zueinander stehen.Gleich zu Beginn des ersten Buches wird nach der besten Staatsverfassung gefragt. Damit dies beantwortet werden kann, muss zuerst geklärt werden, was ein Staat überhaupt ist. Mittels eines methodischen Vorgehens soll dies geklärt werden. Sodann beschreibt Cicero in Rep. I 39 seine bekannte Staatsdefinition: "Der Staat (res publica) [ist] die Sache des Volkes; Volk aber ist nicht jede Ansammlung von Menschen, sondern der Zusammenschluss einer Menge, die einvernehmlich eine Rechtsgemeinschaft bildet und durch gemeinsamen Nutzen verbunden ist". Die Ursache einer Staatsgründung liegt nach Cicero nicht in der Schwäche, sondern im natürlichen Trieb der Menschen zusammenleben zu wollen. Cicero spricht in diesem Zitat vom Staat als "res publica", was mit gemeinsamer Besitz übersetzt werden kann. Die Bürger als Zusammenschluss zu einer Rechts- und Interessengemeinschaft schließen eine Übereinkunft, hinsichtlich der Rechte und Pflichten im Staat und inwiefern jeder an Gewinn und Verlust durch seinen Besitz beteiligt ist. Nach Cicero muss jeder Staat durch eine planvolle Leitung geführt werden, um dauerhaft bestehen zu können
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