Die Arbeit untersucht die Durchsetzbarkeit von Auskunftsrechten des Betriebsrates gegenüber anderen Konzernunternehmen. Den Ausgangspunkt dieser Betrachtung bilden einige ober- und höchstrichterliche Entscheidungen, in denen ein Arbeitgeber das Auskunftsbegehren ablehnte, weil die jeweilige Konzernmutter die dafür notwendigen Informationen nicht herausgab. Hierzu werden betriebsverfassungsrechtliche Ansprüche mit den allgemeinen zivilrechtlichen Informationsansprüchen verglichen und auf ihre Durchsetzbarkeit hin untersucht. Aufgezeigt wird zudem, wie die aus der Betriebsverfassung folgenden Auskunftsrechte nach den Grundsätzen des Gesellschafts- und Konzernrechts gegenüber einem Drittunternehmen durchgesetzt werden können.
Schließlich wird die in Rechtsprechung und Wissenschaft anerkannte Figur eines betriebsverfassungsrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs aufgegriffen und ihre Anwendbarkeit auf Informationsrechte überprüft. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis,dass die Rechtspositionen des Betriebsrats und damit auch seine Auskunftsrechte durch einen allgemeinen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch geschützt sind. Mit diesem kann der Betriebsrat auch von einer anderen Konzerngesellschaft die Freigabe von erforderlichen Informationen verlangen. Auf diese Weise können Auskunftsrechte unternehmensübergreifend durchgesetzt werden.
Schließlich wird die in Rechtsprechung und Wissenschaft anerkannte Figur eines betriebsverfassungsrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs aufgegriffen und ihre Anwendbarkeit auf Informationsrechte überprüft. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis,dass die Rechtspositionen des Betriebsrats und damit auch seine Auskunftsrechte durch einen allgemeinen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch geschützt sind. Mit diesem kann der Betriebsrat auch von einer anderen Konzerngesellschaft die Freigabe von erforderlichen Informationen verlangen. Auf diese Weise können Auskunftsrechte unternehmensübergreifend durchgesetzt werden.