Während die deutsche Insolvenzordnung im Wesentlichen prozessrechtliche Probleme regelt, enthält der insolvenzrechtliche Teil des französischen Code de commerce äußerst praxisrelevante Vorschriften, die hierzulande etwa dem Gesellschafts- oder dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen wären. Diese systematische Beobachtung trifft auch für die lebhaft diskutierten und vom deutschen Gesetzgeber nur in prozessualer Hinsicht aufgegriffenen Rechtsprobleme der Konzerninsolvenz zu. Alexander Arfert unternimmt einen funktionalen Rechtsvergleich des materiellen französischen Konzerninsolvenzrechts mit den im deutschen Recht anwendbaren Vorschriften des Gesellschafts-, Insolvenz-, Arbeits- und Zivilrechts. Dabei untersucht er, ob Deutschland bei der Bekämpfung von Missbräuchen und zur Erreichung des Ziels einer nachhaltigen Sanierung in der Insolvenz die richtigen Lösungen und das französische Recht übertragbare Lösungsansätze bereithält.