Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 legt den Grundstein für eine vollständig automatisierte Steuerveranlagung. Dieser Paradigmenwechsel führt zu einer Veränderung der Fehlerarten und -häufigkeiten im Veranlagungsverfahren. Mit Paragraph 173a AO fand daher eine neue Korrekturnorm Eingang in die AO. Dies gibt Anlass, die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Steuerrecht nach Paragraph 129, 173a AO und im allgemeinen Verwaltungsrecht nach Paragraph 42 VwVfG neu zu überdenken. Johanna Wernthaler unterwirft Paragraph 129, 173a AO einerseits und Paragraph 42…mehr
Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 legt den Grundstein für eine vollständig automatisierte Steuerveranlagung. Dieser Paradigmenwechsel führt zu einer Veränderung der Fehlerarten und -häufigkeiten im Veranlagungsverfahren. Mit Paragraph 173a AO fand daher eine neue Korrekturnorm Eingang in die AO. Dies gibt Anlass, die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Steuerrecht nach Paragraph 129, 173a AO und im allgemeinen Verwaltungsrecht nach Paragraph 42 VwVfG neu zu überdenken. Johanna Wernthaler unterwirft Paragraph 129, 173a AO einerseits und Paragraph 42 VwVfG andererseits einer tiefgehenden rechtlichen Untersuchung und deckt Reformbedürfnisse auf.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
After studying law at the University of Passau, Johanna Wernthaler worked as a research as-sistant at the Chair of Public and Administrative Law, in particular Finance and Tax Law, at the University of Passau and at a law firm specializing in tax law. Since 2018 she has been a trainee lawyer in the district of the Higher Regional Court of Munich.
Inhaltsangabe
1. Einleitung und Grundlagen
Einleitung - Historischer Hintergrund von 129 AO und 42 VwVfG - 173a AO und der Modernisierungsprozess der AO - (Un-)Verbindlichkeit von Steuerverwaltungsakten
2. Berichtigung im Korrektursystem
Berichtigung als Äquivalent zur Änderung - Klarstellende Berichtigung nach 42 VwVfG - 129 AO und 173a AO im Normgefüge der AO
3. Auslegung von 129 AO und 173a AO
Offenbare Unrichtigkeit im Sinne von 129 AO - Abgrenzung der offenbaren Unrichtigkeit vom Rechtsfehler - Berichtigung im modernen Besteuerungsverfahren - Erkenntnissubjekt der offenbaren Unrichtigkeit - Rechtsfolge - 129 AO bei Fehlern des Steuerpflichtigen - Anwendungsbereich des 173a AO - Auslegung des 173a AO - 173a AO als bloße Rechtsklarstellung
4. Gesamtbewertung
Anpassung der Korrekturnormen an das modernisierte Besteuerungsverfahren - Zusammenfassung
Einleitung - Historischer Hintergrund von 129 AO und 42 VwVfG - 173a AO und der Modernisierungsprozess der AO - (Un-)Verbindlichkeit von Steuerverwaltungsakten
2. Berichtigung im Korrektursystem
Berichtigung als Äquivalent zur Änderung - Klarstellende Berichtigung nach 42 VwVfG - 129 AO und 173a AO im Normgefüge der AO
3. Auslegung von 129 AO und 173a AO
Offenbare Unrichtigkeit im Sinne von 129 AO - Abgrenzung der offenbaren Unrichtigkeit vom Rechtsfehler - Berichtigung im modernen Besteuerungsverfahren - Erkenntnissubjekt der offenbaren Unrichtigkeit - Rechtsfolge - 129 AO bei Fehlern des Steuerpflichtigen - Anwendungsbereich des 173a AO - Auslegung des 173a AO - 173a AO als bloße Rechtsklarstellung
4. Gesamtbewertung
Anpassung der Korrekturnormen an das modernisierte Besteuerungsverfahren - Zusammenfassung
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