Wer muss den dringend benötigten Rollstuhl eines
Pflegeheimbewohners bezahlen und wer finanziert die
Wechseldruckmatratze zur Dekubitusprophylaxe? Welche
Gegenstände fallen in den Leistungsbereich der
Krankenkasse und wann muss das Heim ein Hilfsmittel
als Grundausstattung bereitstellen?
Die Autorin gibt aus juristischer und pflegerischer
Sicht einen umfassenden Einblick in die Beantwortung
dieser strittigen Frage. Anhand von Urteilen der
Sozialgerichte, Gesetzestexten und Richtlinien werden
Pflegekräfte und interessierte Angehörige in die
juristische Materie eingeführt, um so die zur
Verfügung stehenden Argumente auf individuelle
Sachverhalte anwenden zu können. Die
allgemeingültigen Voraussetzungen der
Hilfsmitteleigenschaft werden anhand von Beispielen
aus dem Pflegealltag beschrieben und die wichtigsten
Argumente für eine Begründung der Leistungspflicht
der Krankenkassen erläutert. Auch der interne Ablauf
der Hilfsmittelbeantragung in den Pflegeeinrichtungen
und das dort vorhandene Optimierungspotenzial werden
nicht außer Acht gelassen.
Pflegeheimbewohners bezahlen und wer finanziert die
Wechseldruckmatratze zur Dekubitusprophylaxe? Welche
Gegenstände fallen in den Leistungsbereich der
Krankenkasse und wann muss das Heim ein Hilfsmittel
als Grundausstattung bereitstellen?
Die Autorin gibt aus juristischer und pflegerischer
Sicht einen umfassenden Einblick in die Beantwortung
dieser strittigen Frage. Anhand von Urteilen der
Sozialgerichte, Gesetzestexten und Richtlinien werden
Pflegekräfte und interessierte Angehörige in die
juristische Materie eingeführt, um so die zur
Verfügung stehenden Argumente auf individuelle
Sachverhalte anwenden zu können. Die
allgemeingültigen Voraussetzungen der
Hilfsmitteleigenschaft werden anhand von Beispielen
aus dem Pflegealltag beschrieben und die wichtigsten
Argumente für eine Begründung der Leistungspflicht
der Krankenkassen erläutert. Auch der interne Ablauf
der Hilfsmittelbeantragung in den Pflegeeinrichtungen
und das dort vorhandene Optimierungspotenzial werden
nicht außer Acht gelassen.