Als Mutter, Tante oder Uterusschwester (Cousine) des Königs/Häuptlings gilt die Königinmutter als die Person, die dem gemeinsamen Vorfahren genealogisch am nächsten steht. Als wahre Besitzerin des Throns ist sie die Garantin, die die Macht legitimiert und reguliert. Tatsächlich sind die Interaktionen zwischen dem Häuptling/König und der Königinmutter in sogenannten matrilinearen Gesellschaften ein soziales und kulturelles Konstrukt, auch wenn sie auf ethnobiologischer Ebene durch den Primat des außen fließenden Blutes des gemeinsamen Vorfahren gerechtfertigt sind Unterbrechung, nur in den "Adern" der Frauen von Aboussouan (Familie). Der Häuptling/König und die Königinmutter bilden das "politische Paar" dieses Regierungssystems. Einer kann nicht ohne den anderen herrschen. Das Gleichheitsprinzip nimmt auch in diesem politischen Management einen prominenten Platz ein, wobei die weiblichen und männlichen Machtanteile von diesen beiden Akteuren repräsentiert werden. Außerdem profitiert jeder Akteur von einer Reihe von Rechten und Pflichten, indem er seine soziale und kulturelle Verantwortung gerecht wahrnimmt. Offensichtlich wird die Meinung der Königinmutter genauso berücksichtigt wie die ihres politischen Partners.