In den letzten Jahren hat der Abschluss der Verträge mit leitenden Krankenhausärzten wesentliche Veränderungen erfahren. Waren Verträge mit leitenden Ärzten in der Vergangenheit eher durch eine verselbständigte Stellung mit eigenem Liquidationsrecht gekennzeichnet, ist nunmehr ein Wandel festzustellen. Der leitende Abteilungsarzt ist Teil des Geschehens der Leistungserbringung gegenüber den Patienten; durch institutsambulante Tätigkeiten sind die Aufgabenfelder erweitert worden. Leitende Abteilungsärzte sind mit in die ökonomische Verantwortung eingebunden und wesentlich für eine wirtschaftliche Erbringung zuständig. Das persönliche Liquidationsrecht ist weitgehend abgelöst und die Vergütung ist durch eine wirtschaftliche Beteiligung an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Krankenhäuser gekennzeichnet. Die vorliegende Kommentierung gibt grundlegende, aber auch praxisnahe Hinweise, wie „moderne“ Verträge mit leitenden Abteilungsärzten abgeschlossen werden sollten. Nach wie vor handelt es sich um individuelle Vertragsausgestaltungen; unverzichtbar ist es jedoch, die Gesamtzusammenhänge zu erkennen, um sie bei der Ausgestaltung berücksichtigen zu können. Die langjährige Analyse der Entwicklung und die Praxisrelevanz kennzeichnen die vorliegende Kommentierung.