89,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Seit dem Jahr 2020 gilt das grundsätzliche Verbot materieller Neuverschuldung in Art. 109 III GG - die sogenannte Schuldenbremse - auch uneingeschränkt für die Bundesländer. Trotzdem sind noch immer viele der damit einhergehenden, namentlich bundesstaatlichen Rechtsfragen nicht hinreichend geklärt.
Die vorliegende Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund umfassend mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der »Schuldenbremse« und stellt hierfür ein eigenes, ganzheitliches System der in Art. 79 III GG enthaltenen föderalen Finanzgarantien vor. Darüber hinaus ordnet sie die Thematik in
…mehr

Produktbeschreibung
Seit dem Jahr 2020 gilt das grundsätzliche Verbot materieller Neuverschuldung in Art. 109 III GG - die sogenannte Schuldenbremse - auch uneingeschränkt für die Bundesländer. Trotzdem sind noch immer viele der damit einhergehenden, namentlich bundesstaatlichen Rechtsfragen nicht hinreichend geklärt.

Die vorliegende Arbeit befasst sich vor diesem Hintergrund umfassend mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der »Schuldenbremse« und stellt hierfür ein eigenes, ganzheitliches System der in Art. 79 III GG enthaltenen föderalen Finanzgarantien vor. Darüber hinaus ordnet sie die Thematik in einen rechtstheoretischen sowie mit Bezügen zur Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika auch in einen rechtsvergleichenden Kontext ein. In der sich anschließenden bundesstaatlichen Analyse zeigt sie sodann auf, dass und wie Art. 109 III GG zum Stolperdraht für die uns heute bekannte Form der deutschen Bundesstaatlichkeit zu werden droht.
Autorenporträt
Cosmas Weigel is a lawyer at an international commercial law firm in Germany. He studied law at Bucerius Law School in Hamburg and received his doctorate there in 2020, supervised by Professor Dr. Jörn Axel Kämmerer. He completed his legal clerkship at the Hanseatic Higher Regional Court with stations at the European Commission in Brussels as well as at the Hong Kong office of Freshfields Bruckhaus Deringer.