Eine gelungene Rechtsfindung setzt die juristische Kunst des Unterscheidens zwischen Recht und Gerechtigkeit voraus, denn die gerechte Lösung eines Interessenkonflikts ergibt sich nicht aus einem vorgegebenen Maßstab, sondern muss im konkreten Fall gefunden werden. Das nachzuweisen, ist Anliegen dieses Bandes. Zunächst zeigt die Untersuchung des Rechtsdenkens Otto von Gierkes, dass dieser die Denkform der Unterscheidung für die ontologische Begründung seiner rechtssystematischen Ausgangspunkte nicht durchhält. Anders steht es, wie dann zweitens dargelegt wird, mit der primär für die Grundlegung des Kirchenrechts konstitutiven theologischen Fundamentalunterscheidung zwischen Gesetz und Evangelium von Gerhard Ebeling. Diese gedankliche Alternative ermöglicht es dann auch drittens Wilhelm Henke, mit seiner säkularen Zweireichelehre die bei Gierke vermisste ontologische Rechtfertigung für die juristische Fundamentalunterscheidung zwischen Recht und Gerechtigkeit ohne Rückgriff auf die Metaphysik zu liefern. A precondition for every judical decision is an awareness for the correct relationship and differentiation between the law and justice. The art in this process of resolving an arising conflict of interests lies, after due thought, in the resolute conclusion that a just solution is not simply to be found in a preordained idea of justice but must be sought for each case. The lawyers experience of the solutions in similar situations gives him the necessary direction in which he must seek a just decision. This book sets out to develop this thesis in three steps by surveying the thoughts of Otto von Gierke and Wilhelm Henke on law and the thoughts of Gerhard Ebeling about the theological fundamentals of law.
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