Christian Thiem widmet sich mit seiner Publikation zur Länderkammer einem Verfassungsorgan der Gründungsverfassung der DDR, das bis zum Jahre 1958 im Umfeld eines straff zentralistisch gelenkten Staates bestand. Dieses für das sozialistische Verfassungsdenken grundsätzlich fremde Element des Föderalismus sollte ausweislich der ersten Verfassung die Vertretung der vormalig noch auf dem Gebiet der DDR bestehenden Länder bei der Republik sicherstellen, musste sich gleichwohl rasch dem Machtanspruch der kommunistischen Partei und der zunehmenden Ausrichtung der Staatsorganisation nach dem Prinzip des »demokratischen Zentralismus« unterordnen. Die Untersuchung über diese »zweite Kammer« schöpft ihren Inhalt vorrangig aus bislang nicht ausgewertetem Archivgut und leistet damit einen Beitrag zur langen wechselvollen Geschichte föderaler Staatlichkeit Deutschlands.
2011 ausgezeichnet mit dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie dem Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preis.
2011 ausgezeichnet mit dem Promotionspreis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie dem Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preis.
»Mit der Behandlung dieses weithin vergessenen Verfassungsorgans füllt Thiem eine Lücke in der Literatur zur Verfassungsgeschichte der DDR. Zudem gelingt ihm ein substantieller Beitrag zur Klärung der Begriffe Verfassung und Verfassungsrealität.« Stefan Chr. Saar, in: Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte, 3-4/2014
»Die Arbeit [leistet somit] auch einen wichtigen Beitrag für die brandenburgische Landesgeschichte nach dem zweiten Weltkrieg.« Detlef Kotsch, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte, 63/2012
»Die Arbeit [leistet somit] auch einen wichtigen Beitrag für die brandenburgische Landesgeschichte nach dem zweiten Weltkrieg.« Detlef Kotsch, in: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte, 63/2012