Ziel der Untersuchung ist es, die Bedeutung der Landgemeinde im venezolanischen Rechtsraum zu analysieren. Es handelt sich um eine dokumentarische, bibliografische, historische, vergleichende und deskriptive Untersuchung. In der Verfassungsentwicklung Venezuelas ist die Landgemeinde nicht vorgesehen, obwohl einige unserer Grundgesetze die Schaffung verschiedener Gemeindesysteme vorsehen, die durch ein nationales Organgesetz entwickelt werden sollen. Dieses Nationale Organgesetz über die Gemeindeordnung und das Organgesetz über die öffentliche Gewalt der Gemeinden haben jedoch eine der wichtigsten besonderen Bedingungen, nämlich die wirtschaftliche Entwicklung, die geografische Lage, die historischen und kulturellen Elemente, die in unseren Verfassungen für die Schaffung der verschiedenen Gemeindeordnungen gefordert werden, nicht berücksichtigt, und wenn sich die Grundrechtscharta auf sie beruft, wie im Fall der Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela von 1999, werden sie vom venezolanischen Gesetzgeber bei der Ausarbeitung des Nationalen Organgesetzes, das diese Frage regelt, ignoriert. Konkretes Ziel ist es, einen Vorschlag für die Aufnahme der Landgemeinde in das Organische Gesetz über die öffentliche Gewalt der Gemeinden zu erarbeiten.