Der Text der neuen Landesbauordung wird ergänzt durch eine erläuternde Einführung sowie eine Kurzkommentierung. Darüber hinaus sind das Baugesetzbuch (auszugsweise), das Baugesetzbuch Ausführungsgesetz (auszugsweise), die Baunutzungsverordnung und für das Bauordnungsrecht relevante Auszüge aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz abgedruckt.
Die am 1. März 2000 in Kraft getretene neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein bestimmt neue bauaufsichtliche Verfahren, bei denen die Verfahrensstruktur weiter vereinfacht und die neuen Verfahren wesentlich erweitert werden; sie erweitert das genehmigungs- und anzeigefreie Bauen, mindert deutlich die Vorschriftendichte, stellt die Verantwortung der am Bau Beteiligten weitergehend klar, enthält neue Regelungen zugunsten des barrierefreien sowie familiengerechten Bauens, schafft mehr Möglichkeiten für das ressourcensparende Bauen und stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden.
Die am 1. März 2000 in Kraft getretene neue Landesbauordnung Schleswig-Holstein bestimmt neue bauaufsichtliche Verfahren, bei denen die Verfahrensstruktur weiter vereinfacht und die neuen Verfahren wesentlich erweitert werden; sie erweitert das genehmigungs- und anzeigefreie Bauen, mindert deutlich die Vorschriftendichte, stellt die Verantwortung der am Bau Beteiligten weitergehend klar, enthält neue Regelungen zugunsten des barrierefreien sowie familiengerechten Bauens, schafft mehr Möglichkeiten für das ressourcensparende Bauen und stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Gemeinden.