Die vorliegende Studie gibt einen Überblick darüber, inwiefern und warum eugenische Vorstellungen und Maßnahmen, welche im Rahmen der nationalsozialistischen "Erbgesundheitspolitik" ergriffen worden waren, Kontinuitäten in der frühen Bundesrepublik verzeichneten. Das Augenmerk richtet sich vor allem auf jene Maßnahmen, die im Sinne einer "negativen Eugenik" ergriffen wurden. Im Zentrum der Untersuchung steht dabei das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN), das am 14. Juli 1933 von den Nationalsozialisten verabschiedet und erst 1974 durch den Deutschen Bundestag bundesweit aufgehoben wurde.