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Die Neuauflage stellt die Rechtsgrundlagen des Lebensversicherungsvertrages und die Rechte der beteiligten Personen dar. Ausführlich befasst sie sich mit der Frage, wie sich Lebensversicherungen auf das eheliche Güterrecht, auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, auf die Sonderrechtsnachfolge bzw. deren Abwehr sowie als Finanzierungs- und Beleihungsinstrument auswirken. Außerdem wird behandelt, wie sich die Lebensversicherungen im Fall der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenz verhalten.Seit Juli 2005 haben zahlreiche gerichtliche…mehr

Produktbeschreibung
Die Neuauflage stellt die Rechtsgrundlagen des Lebensversicherungsvertrages und die Rechte der beteiligten Personen dar. Ausführlich befasst sie sich mit der Frage, wie sich Lebensversicherungen auf das eheliche Güterrecht, auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, auf die Sonderrechtsnachfolge bzw. deren Abwehr sowie als Finanzierungs- und Beleihungsinstrument auswirken. Außerdem wird behandelt, wie sich die Lebensversicherungen im Fall der Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft, Nachlassinsolvenz verhalten.Seit Juli 2005 haben zahlreiche gerichtliche Entscheidungen (Nachlassinsolvenzverfahren, Pflichtteilsergänzung) eine teilweise grundlegende Umstrukturierung der ersten Auflage erforderlich gemacht. Die Gesetzesänderungen im Bereich des Erbrechts, der Erbschaft- und Einkommensteuer wurden gleichfalls mit eingearbeitet. Um ein noch schnelleres Arbeiten in der Praxis zu ermöglichen, wurden Kürzungen vorgenommen. Maßgebliche gerichtliche Entscheidungen wurden in umfangreicher Weise zitiert, um dem Benutzer weitergehende Informationen über aktuelle Rechtsprechung und Rechtsmeinungen zu ermöglichen und ein zeitaufwändiges Nachschlagen zu vermeiden.Zielgruppe dieses Praxishandbuchs sind Rechtsanwälte, Steuerberater, Estate-Planer, Vermögens- und Unternehmensberater, Mitarbeiter von Banken und Versicherungen sowie natürlich auch alle Personen, die sich zu diesem Rechtsgebiet kundig machen wollen - auch wenn Grundkenntnisse im Erbrecht und Familienrecht vorausgesetzt werden.