The legitimacy of a genuine corporate punishment is carried out by means of a retributive-expressive based theory of sanctions for legal entities. The focus is on the corporate criminal liability of the economic unit and the economic unit itself as a social actor that violated a society's expectation by its wrongdoing and thus perpetrated the sense of justice of society. The disapproval judgment contained in the corporate punishment means a reaction on the social-ethical violation of law as a right that is to be seen in the corporate crime.Die Arbeit widmet sich der Legitimation einer originären Verbandsstrafe. Diese erfolgt mittels einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie, die sich an die Verbandsschuld sowie an den Auswirkungen der Tat für die Allgemeinheit orientiert. Zuvor herausgefilterte Maximen der Strafe wurden unter Berücksichtigung der Eigenheit des Verbandes als personal-reale Systemeinheit modifiziert und weiterentwickelt. Im Mittelpunkt der Verbandsstraftheorie steht der Verband als sozialer Akteur, der durch sein Verbandshandlungsunrecht eine gesellschaftliche Erwartungshaltung verletzt hat, wodurch das Rechtsempfinden der Gesellschaft erschüttert wurde. Durch das in der Verbandsstrafe enthaltene Missbilligungsurteil wird auf die in der Verbandsstraftat enthaltene sozialethische Verletzung des Rechts als Recht (sog. Geltungsschaden) reagiert, indem sowohl dem Verband, der Gesellschaft als auch dem Opfer kommuniziert wird, dass der Verband seiner sozialethischen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und durch die Verbandsstrafe der entstandene Geltungsschaden wiederhergestellt wurde.
»Die Arbeit ergänzt die bisherige Literatur zum Unternehmensstrafrecht um eine überzeugende Theorie einer Verbandsstrafe mit präventiver Wirkung (sog. expressiv-retributive Verbandsstraftheorie), die dem Wesen der Kriminalstrafe folgt und dem Schuldgrundsatz Rechnung trägt. Schon deshalb sollte das Werk in keiner wirtschaftsstrafrechtlichen Bibliothek fehlen. Darüber hinaus ist die Untersuchung im Hinblick auf das Ver-SanG-E von hohem praktischem Wert und wird dazu beitragen, das neue Recht systematisch weiterzuentwickeln.« Prof. Dr. Christoph Buchert, in: Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen, 12/2020
»Ein äußerst lesenswertes Schlusskapitel fasst die wichtigen Elemente dieser überzeugenden, endlich vorliegenden Begründung einer auch auf das VbVG anwendbaren retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie mit präventiver Wirkungsentfaltung zusammen, die sich der Notwendigkeit einer echten Kriminalstrafe und dem Schuldgrundsatz im Strafrecht verpflichtet sieht. Dabei wird in beeindruckender Weise auf den straftheoretischen Diskussionsstandim deutschsprachigen Raum Bezug genommen. Der Band sollte in keiner Bibliothek fehlen, die die Materie Unternehmensstrafrecht bzw Verbandsverantwortlichkeit, aber auch Straftheorien nicht völlig ausblendet.« Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 11/2019
»Ein äußerst lesenswertes Schlusskapitel fasst die wichtigen Elemente dieser überzeugenden, endlich vorliegenden Begründung einer auch auf das VbVG anwendbaren retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie mit präventiver Wirkungsentfaltung zusammen, die sich der Notwendigkeit einer echten Kriminalstrafe und dem Schuldgrundsatz im Strafrecht verpflichtet sieht. Dabei wird in beeindruckender Weise auf den straftheoretischen Diskussionsstandim deutschsprachigen Raum Bezug genommen. Der Band sollte in keiner Bibliothek fehlen, die die Materie Unternehmensstrafrecht bzw Verbandsverantwortlichkeit, aber auch Straftheorien nicht völlig ausblendet.« Univ.-Prof. Dr. Richard Soyer, in: Österreichisches Anwaltsblatt, 11/2019