Seit der Einführung der §§ 284, 285 in das deutsche StGB ist die Frage, ob der Gesetzgeber die in den§§ 284, 285 StGB beschriebenen Verhaltensweisen strafrechtlich verfolgen darf, stark umstritten. Besonders stark hinterfragt wird, welches Rechtsgut durch §§ 284, 285 StGB geschützt werden soll. Die Frage erscheint insbesondere im Hinblick auf die verwaltungsakzessorische Ausgestaltung dieser Strafnormen und die Tatsache, dass der Staat stark von den Einnahmen aus dem Glücksspielmarkt profitiert, interessant. Die Arbeit stellt zunächst die zu dem von §§ 284, 285 StGB geschützten Rechtsgut üblicherweise vertretenen Ansichten dar und arbeitet sodann Kriterien heraus, die für die Beurteilung der Legitimität einer Strafnorm von Bedeutung sind, wobei unter anderem auf die jeweilige Deliktsstruktur Wert gelegt wird. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend der Beurteilung der Legitimität der §§ 284, 285 StGB zugrunde gelegt, die zum Ergebnis kommt, dass diese Strafnormen nicht im vollen Umfang aufrechterhalten werden sollten.
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