Wesentliche Änderungen der Verfassung ergeben sich durch die Auslegung der Verfassungsgerichte und -tribunale und nicht durch die dafür vorgesehenen formalen Mittel. In diesem Zusammenhang ist das Phänomen der Verfassungsänderung zu sehen. Dieses Konzept, das gemeinhin als eine Änderung des Sinns, der Bedeutung und der Tragweite einer Vorschrift trotz der Unveränderlichkeit ihres Textes beschrieben wird, kann die Vielzahl der Fälle, die von der Lehre als Hypothesen der Verfassungsmutation aufgeführt werden, nicht zufriedenstellend erklären. Diese Unzufriedenheit ist auf die faktische und rechtliche Komplexität zurückzuführen, die mit dem Phänomen der Mutation verbunden ist. Nicht jede Auslegungsänderung durch die Gerichte entspricht der Komplexität einer Mutation. Wir analysieren daher die notwendige Differenzierung zwischen Auslegung und dem Phänomen der Verfassungsmutation im Lichte des Prinzips der Gewaltenteilung und seiner repräsentativen Rolle in der demokratischen Dynamik.