Die Frage nach der Legitimität staatlicher Strafe ist Gegenstand einer anhaltenden und bisweilen ausufernden Diskussion, die inzwischen eine kaum noch überschaubare Fülle von Texten im rechts- und moralphilosophischen, staatstheoretischen und strafrechtlichen Schrifttum hervorgebracht hat. Mit Benthams utilitaristischem Prinzip des größten Glücks der größten Zahl und des im Retributivismus entscheidenden intrinsischen Unwertes der Tat als Anknüpfungspunkt der Strafe sowie dessen prominentesten Vertreter Kant werden die verschiedenen Strafkonzeptionen vorgestellt - einschließlich jenen, in denen beide Elemente miteinander verknüpft sind - wie etwa im Strafziel der Resozialisierung. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen staatstheoretischen Modelle, die dem utilitaristischen und retributivistischen Ansatz entsprechen im einzelnen entfaltet. Die Anwort auf die Frage nach der Vereinigung der Zweckbestimmungen staatlichen Strafens mit den fundamentalen Vorstellungen über Freiheit, Verantwortlichkeit, Schuldfähigkeit und damit Personalität, wie sie innerhalb des gedanklichen Horizontes einer staatlichen Gemeinschaft konsensfähig sind, bleibt jedoch zwangsläufig offen.