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§ 335a StGB stellt ausländische Amtsträger deutschen Amtsträgern für die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit gleich - unabhängig von der Strafbarkeit nach ausländischem Recht. Die Vorschrift beruht auf internationalen Übereinkommen, die jedoch zu undifferenziert im nationalen Recht umgesetzt wurden. Ausgehend von einer durch die Rechtsgutslehre modifizierten Verhältnismäßigkeitsprüfung wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Vorschrift auf ein legitimes Schutzgut stützen lässt. Insbesondere wird das Verhältnis von Korruption und Menschenrechtsverletzungen…mehr

Produktbeschreibung
§ 335a StGB stellt ausländische Amtsträger deutschen Amtsträgern für die Tatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit gleich - unabhängig von der Strafbarkeit nach ausländischem Recht. Die Vorschrift beruht auf internationalen Übereinkommen, die jedoch zu undifferenziert im nationalen Recht umgesetzt wurden. Ausgehend von einer durch die Rechtsgutslehre modifizierten Verhältnismäßigkeitsprüfung wird untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen sich die Vorschrift auf ein legitimes Schutzgut stützen lässt. Insbesondere wird das Verhältnis von Korruption und Menschenrechtsverletzungen erörtert. Darüber hinaus wird die staatensouveränitätsbezogene Dimension der Strafgewaltserstreckung mit ihren Auswirkungen auf die materielle Strafnorm geklärt. Am Ende steht das Ergebnis, dass es sich bei Auslandsbestechung um kein nach dem Weltrechtsprinzip verfolgbares Delikt handelt. Naheliegend wäre eine Strafbarkeit zum Schutz ausländischer Verwaltungen. Hierfür müsste der Schutz aber einem Stellvertretungsgedanken folgen.
Autorenporträt
Alexander Ponader studierte Rechtswissenschaften in Augsburg und Washington, DC. Anschließend promovierte er am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, ausländisches Strafrecht und Strafrechtstheorie von Prof. Dr. Luís Greco, LL.M. an der Humboldt-Universität zu Berlin. Während der Dissertation war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Gassner in Augsburg, in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei und für einen Bundestagsabgeordneten tätig. Sein Referendariat absolvierte er am Kammergericht Berlin.