Die Arbeit analysiert ein Modell der Lehre von der verdeckten Sacheinlage, das vor allem den Entwicklungen im Gemeinschaftsgesellschaftsrecht entspricht. Die Untersuchung gibt einen Überblick über die deutschen und die gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen des Sachgründungsrechts. Die Normen der Kapitalrichtlinie werden vertieft untersucht und die Analyse führt zur Schlussfolgerung, dass der Grundgedanke der Kapitalrichtlinie in der Sicherstellung der realen Kapitalaufbringung liegt. Festgestellt wird der Mindestnormcharakter der Kapitalrichtlinie. Wird der Mindestschutzstandard gemeinschaftsgesellschaftsrechtlich eingehalten, liegt keine Gesetzesumgehung vor. Eine gemeinschaftsrechtliche Lehre von der verdeckten Sacheinlage lässt sich daher nicht begründen. Eine solche ließe sich dadurch erreichen, dass man den Begriff der verdeckten Sacheinlage aus dem deutschen Recht entleiht und diesen entsprechend anpasst und auf das Gemeinschaftsgesellschaftsrecht überträgt.