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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,8, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nahezu unbeachtet von Medien, Wissenschaft und Politik hat der Bundestag 2005 den allgemeinen Trend zur Digitalisierung aufgegriffen und das althergebrachte Petitionswesen revolutioniert. Seither können sogenannte "öffentliche Petitionen" über eine Internetplattform des Petitionsausschusses eingereicht, eingesehen, diskutiert und mitgezeichnet werden. In diesem Kontext wurden außerdem öffentliche…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Systeme allgemein und im Vergleich, Note: 1,8, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Nahezu unbeachtet von Medien, Wissenschaft und Politik hat der Bundestag 2005 den allgemeinen Trend zur Digitalisierung aufgegriffen und das althergebrachte Petitionswesen revolutioniert. Seither können sogenannte "öffentliche Petitionen" über eine Internetplattform des Petitionsausschusses eingereicht, eingesehen, diskutiert und mitgezeichnet werden. In diesem Kontext wurden außerdem öffentliche Ausschusssitzungen beschlossen, die ab einem Quorum von 50.000 erreichten Stimmen obligatorisch stattfinden müssen. Schließlich plant die aktuelle Koalition von CDU und FDP das Petitionsverfahren auch in das Plenum des Bundestages zu tragen, indem Massenpetitionen gezielt auf die Tagesordnung gesetzt und diskutiert werden sollen.Mit diesen Entscheideungebn scheint sich ein Bedeutungswandel anzudeuten: Das Bundestagspetitionswesen könnte wesentlich an Relevanz für den politischen Alltag gewinnen.Vor dem Hintergrund dieser spannenden Entwicklung möchte diese Arbeit Attraktivität und Potential, aber auch mögliche Schwachpunkte des reformierten Bundestagspetitionswesens kritisch würdigen. Zu diesem Zweck sollen die Leistungsfähigkeit des öffentlichen und traditionellen Bundestagspetitionswesens anhand eines Funktionskataloges miteinander verglichen werden. Die Leitfrage dieser Arbeit lautet: Haben die Reformen zum öffentlichen Petitionssystem das Bundestagspetitionswesens gestärkt?