Die GmbH-Rechte in Europa befinden sich im Umbruch. Die Politik der Gemeinschaft setzt auf Deregulierung und den Wettbewerb der nationalen Rechtsformen. Im Zuge dieser Entwicklung wurde das französische GmbH-Recht im Jahr 2003 reformiert, was hierzulande vor allem unter dem Stichwort der "Ein-Euro-GmbH" diskutiert worden ist. Auch in Deutschland berät das Parlament derzeit über ein vergleichbares Reformgesetz, das "MoMiG", welches ebenfalls eine substantielle Absenkung des Mindestkapitals und einen partiellen Verzicht darauf vorsieht. In Deutschland wie in Frankreich wird debattiert, inwieweit hierdurch Mißbrauchsgefahren entstehen und ob Haftungsregeln geeignet sind, etwaigen Mißbräuchen entgegenzuwirken. Vor diesem Hintergrund untersucht der Autor die zivilrechtlichen Haftungregelungen beider Rechtsordnungen für pflichtwidriges Verhalten der Leitungsorgane und stellt diese rechtsvergleichend gegenüber. Berücksichtigung finden ferner die strafrechtliche Verantwortung, die Möglichkeit von Haftungsfreistellungen und Haftpflichtversicherungen sowie Fragen im Zusammenhang mit der prozessualen Durchsetzbarkeit haftungsrechtlicher Ansprüche.