Die Rechtswissenschaft, liest man in jüngerer Zeit, müsse sich, um den Herausforderungen der Moderne gewachsen zu sein, endlich von ihrem klassischen Anspruch als hermeneutische Textwissenschaft abwenden und stattdessen als pragmatische "Entscheidungswissenschaft" neu konzipieren. Quer zu dieser These wird hier ein Modell vorgeschlagen, das als kennzeichnend für das operative Verfahren des modernen Rechtssystems gerade seine Textualität bestimmt. "Text" benennt dabei nicht länger nur eine bestimmte Schriftform, sondern verweist auf eine juridische Praxis, die, statt sich auf von außen vorgegebene Legitimationsmuster zu stützen, sich über die Schaffung interner Anschlußmöglichkeiten selbst plausibilisiert.