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In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Instanz bei Menschenrechtsverletzungen in Europa das letzte Wort hat. Insbesondere der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg konkurrieren beim Schutz der Menschenrechte auf europäischer Ebene. Anhand der aktuellen Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe wird aufgezeigt, dass dem EGMR in Straßburg de lege lata die Letztentscheidungskompetenz in Menschenrechtsfragen zusteht. Zudem stellt die Abhandlung dar, welche rechtlichen Probleme für einen kohärenten Grundrechtsschutz…mehr

Produktbeschreibung
In der Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Instanz bei Menschenrechtsverletzungen in Europa das letzte Wort hat. Insbesondere der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg konkurrieren beim Schutz der Menschenrechte auf europäischer Ebene. Anhand der aktuellen Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe wird aufgezeigt, dass dem EGMR in Straßburg de lege lata die Letztentscheidungskompetenz in Menschenrechtsfragen zusteht. Zudem stellt die Abhandlung dar, welche rechtlichen Probleme für einen kohärenten Grundrechtsschutz nach wie vor bestehen und wie diese de lege ferenda aufgelöst werden können.
Autorenporträt
Die Autorin: Christine Heer-Reißmann, geboren 1973, studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Valencia. Das Referendariat absolvierte sie u.a. an der Deutschen Botschaft in La Paz (Bolivien), dem Europäischen Parlament in Luxemburg und der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Professor Dr. Dörr arbeitet sie derzeit als Referentin im Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur in Mainz.
Rezensionen
«Nicht zuletzt wegen seiner zahlreichen Fallbeispiele gibt das Buch einen guten Überblick über das Spannungsverhältnis zwischen EGMR und EuGH.» (Schöpfer, Newsletter Menschenrechte)