99,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
  • Broschiertes Buch

Die Arbeit liefert eine umfangreiche rechtsvergleichende Behandlung der Pönalisierung der Leugnung historischer Tatsachen. Die in der Rechtsprechung und in der Theorie vertretenen geschützten Rechtsgüter der aufhetzenden und der schlichten (§ 130 Abs. 1, 3 StGB) Leugnung werden kritisch betrachtet. Für die Autorin ist die historische Wahrheit kein legitimes Rechtsgut und daher ist die Bestrafung des schlichten Leugnens historischer Tatsachen illegitim. Anderes gilt für die aufhetzende Leugnung historischer Tatsachen, die die persönliche Sicherheit, die 'Freiheit von Furcht' und das Recht von…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit liefert eine umfangreiche rechtsvergleichende Behandlung der Pönalisierung der Leugnung historischer Tatsachen. Die in der Rechtsprechung und in der Theorie vertretenen geschützten Rechtsgüter der aufhetzenden und der schlichten (§ 130 Abs. 1, 3 StGB) Leugnung werden kritisch betrachtet. Für die Autorin ist die historische Wahrheit kein legitimes Rechtsgut und daher ist die Bestrafung des schlichten Leugnens historischer Tatsachen illegitim. Anderes gilt für die aufhetzende Leugnung historischer Tatsachen, die die persönliche Sicherheit, die 'Freiheit von Furcht' und das Recht von Minderheiten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt.

Darauffolgend setzt sich die Autorin kritisch mit der Deliktsnatur der Tatbestände mit einer Eignungsklausel auseinander. Verfassungsrechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt und es wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, ob ein gesetzgebungskritisches Rechtsgutskonzept auch verfassungsrechtliche Relevanz aufweist.
Autorenporträt
Afroditi Voli studierte Jura an der Juristischen Fakultät der Nationalen und Kapodistrias-Universität Athen. Nach Abschluss des LL. M. im Europäischen und Internationalen Wirtschaftsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München folgte die Promotion im Strafrecht bei Herrn Professor Dr. Dr. h.c. mult. Claus Roxin. Die Autorin ist Rechtsanwältin (Dikigoros, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Athen). Seit 2020 ist sie Professorin an der Hochschule für Nationale Sicherheit in Athen. Im Juni 2021 begann sie ihre Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Vizepräsidenz der griechischen Regierung.