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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Historisches Seminar, Abteilung für Alte Geschichte), Veranstaltung: Römische Landwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen 133 und 121 v. Chr. erließen Tiberius und Gaius Gracchus eine Reihe von Agrargesetzen, die weitreichende Veränderungen nach sich brachten, das Ende der römischen Republik einleiteten und die beiden Brüder als Reformer unsterblich machten. Doch die lex Sempronia agraria war nicht das erste römische Agrargesetz - die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München (Historisches Seminar, Abteilung für Alte Geschichte), Veranstaltung: Römische Landwirtschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Zwischen 133 und 121 v. Chr. erließen Tiberius und Gaius Gracchus eine Reihe von Agrargesetzen, die weitreichende Veränderungen nach sich brachten, das Ende der römischen Republik einleiteten und die beiden Brüder als Reformer unsterblich machten. Doch die lex Sempronia agraria war nicht das erste römische Agrargesetz - die antiken Chronisten Appian und Plutarch betonen beide, dass sich die Gracchen auf ein früheres Gesetz bezogen, das zu ihrer Zeit aber schon nicht mehr in Kraft war. Es gibt in antiken Quellen Erwähnungen von drei vorgracchischen Agrarreformen, die mit dieser Beschreibung gemeint sein können, und um diese soll es in der vorliegenden Arbeit gehen: die lex Licinia Sextia de modo agrorum, die lex de modo agrorum und die rogatio Laelia agraria. Die Existenz und die Unterschiede der vorgracchischen Agrargesetze sind keinesfalls unumstritten und wurden in einer seit über 200 Jahren geführten Forschungsdebatte immer wieder in Frage gestellt. Im Folgenden werden die zwei Gesetze und der Gesetzesvorschlag detailliert vorgestellt, im Speziellen stellen sich dabei folgende Fragen: Wie viele vorgracchische Agrargesetze gab es? Sind die lex Licinia Sextia de modo agrorum, die lex de modo agrorum und die rogatio Laelia agraria drei unterschiedliche Gesetze oder nur drei Belege für ein und dasselbe Gesetz? Und schlussendlich: Worin unterscheiden sie sich und was sind ihre Gemeinsamkeiten?Auslöser für den Erlass der römischen Agrargesetze war die zunehmend prekäre Lage der immer mehr verarmenden Kleinbauern und die Konzentration von Landbesitz in den Händen reicher Großgrundbesitzer. Die Agrarreformen wandten sich hierbei aber nicht gegen Land im Privatbesitz, sondern betrafen die Verwendung des sogenannten ager publicus. Dabei handelte es sich um "öffentliches Land, das jeder Römer, [...] landwirtschaftlich nutzen konnte, solange vom Staat aus nicht anderweitig darüber verfügt wurde." Gegen die Zahlung einer (meist symbolischen) Pacht, bestand die Möglichkeit der Okkupation, also der erblichen Nutzung des Staatslandes. Ager publicus stand allen römischen Bürgern offen, aber de facto waren es vor allem die reichen Großgrundbesitzer, die damit ihre Ländereien immer weiter vergrößerten - und genau an diesem Punkt setzten die verschiedenen Agrargesetze ein.
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