Masterarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Pädagogik - Kindergarten, Vorschule, frühkindl. Erziehung, Note: 1,3, Alice-Salomon Hochschule Berlin (Paritätische Bundesakademie), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Masterarbeit spannt den Bogen der 160-jährigen Geschichte der institutionellen Kinderbetreuung in Deutschland, von der historischen Entwicklung des Kindergartenwesens seit dem Mittelalter, über die gegenwärtigen demografischen Entwicklungen und der bildungspolitischen Diskussionen und setzt diese als Grundlage für einen begründeten quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung miteinander in Beziehung. Die Arbeit zeigt auf, dass eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehören. Im Zusammenhang mit den gesetzlichen Entwicklungen des letzten Jahrzehntes zeigt die Arbeit die Weiterentwicklung der Aufgabenschwerpunkte der öffentlichen Jugendhilfe auf und erläutert die Steuerungsinstrumente der Berliner Behörde beim Ausbau der Berliner Kita-Landschaft.
Am 01. August 2013 trat mit der neuen Fassung des
24 II, 1 des Achten Buches des Sozialgesetzes SGB VIII ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflege, für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, in Kraft. Die vorige Gesetzeslage sah lediglich die Verpflichtung zur Betreuung ab Vollendung des dritten Lebensjahres vor. Mit dieser gesetzlichen Neufassung stehen Länder und Kommunen in der Handlungspflicht, Kindertagesplätze für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne hat sich der Kita-Ausbau zu einem zentralen familien- und bildungspolitischen Gestaltungsfeld entwickelt, dass starke Beachtung in der zivilen und medialen Öffentlichkeit gefunden hat.
Der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde bereits 2007, von Bu
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Am 01. August 2013 trat mit der neuen Fassung des
24 II, 1 des Achten Buches des Sozialgesetzes SGB VIII ein individuell einklagbarer Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder einer Kindertagespflege, für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, in Kraft. Die vorige Gesetzeslage sah lediglich die Verpflichtung zur Betreuung ab Vollendung des dritten Lebensjahres vor. Mit dieser gesetzlichen Neufassung stehen Länder und Kommunen in der Handlungspflicht, Kindertagesplätze für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres, zur Verfügung zu stellen. In diesem Sinne hat sich der Kita-Ausbau zu einem zentralen familien- und bildungspolitischen Gestaltungsfeld entwickelt, dass starke Beachtung in der zivilen und medialen Öffentlichkeit gefunden hat.
Der bedarfsgerechte Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde bereits 2007, von Bu
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