Die litis contestatio oder Litiskontestation bezeichnet die Erwiderung des Angeklagten auf die ihm gegenüber erhobene Klage. Ursprünglich innerhalb des antiken römischen Rechts entstanden, etablierte sich die litis contestatio im Hochmittelalter zum essentiellen Bestandteil des Zivilprozesses.
Der Kirchenrechtler und Rechtshistoriker Rudolf Sohm (1841-1917) betrachtet in seinem 1914 erstmals veröffentlichten Buch die Entwicklung dieses rechtsgeschichtlichen Kontinuums von seinen Anfängen bis ins frühe 20. Jahrhundert.
Der Kirchenrechtler und Rechtshistoriker Rudolf Sohm (1841-1917) betrachtet in seinem 1914 erstmals veröffentlichten Buch die Entwicklung dieses rechtsgeschichtlichen Kontinuums von seinen Anfängen bis ins frühe 20. Jahrhundert.