500 Jahre lutherische Reformation sind Anlass für eine Untersuchung ihrer Auswirkungen auf das Staatsdenken. Die Reformation ist ihrem Anspruch und Ziel nach eine kirchliche Erneuerungsbewegung gewesen. Indem Luther theologisch die Entmachtung der geistlichen Gewalt betrieb, nahm er zugleich eine Neuvermessung der weltlichen Gewalt als ihres Gegenüber vor. Der Reformator Luther hat zwar keine systematisch geschlossene Theorie des Rechts und des Staats entwickelt - der neuzeitliche Begriff des Staats kommt bei ihm noch gar nicht vor -, aber doch aus seinem Glaubensverständnis heraus eine spezifische Einstellung zur weltlichen Ordnung und ihrem Recht gefunden, die sehr wirkmächtig geworden ist. Ihren Mittelpunkt findet Luthers Staatsauffassung in seiner Lehre von den zwei Reichen und zwei Regimenten. Die vorliegende Schrift analysiert diese Lehre, greift darüber hinaus die Frage auf, ob das neue Gottesbild auch ein neues Menschenbild nach sich zog und bezieht schließlich die neuzeitlichen Veränderungen von Staat und Gesellschaft als unbeabsichtigte Neben- und Spätfolgen der Reformation in die Überlegungen mit ein.
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