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Seit jeher wird über die Anforderungen an die Anklageschrift gestritten. Dabei stehen insbesondere die Bedürfnisse der Verfahrensökonomie den berechtigten Interessen des Angeschuldigten gegenüber. Der Stellenwert, der dem Schutzbedürfnis eines Beschuldigten zugedacht wird, entscheidet sowohl über die Gewichtung einzelner Mängel als auch über den Zeitpunkt ihrer Behebbarkeit. Ähnliche Probleme bringt auch das gerichtliche Zwischenverfahren mit sich. Da aber Eröffnungsbeschluß und Anklage unterschiedliche Aufgaben erfüllen, verbietet sich eine pauschale Übertragung der Ergebnisse; vielmehr…mehr

Produktbeschreibung
Seit jeher wird über die Anforderungen an die Anklageschrift gestritten. Dabei stehen insbesondere die Bedürfnisse der Verfahrensökonomie den berechtigten Interessen des Angeschuldigten gegenüber. Der Stellenwert, der dem Schutzbedürfnis eines Beschuldigten zugedacht wird, entscheidet sowohl über die Gewichtung einzelner Mängel als auch über den Zeitpunkt ihrer Behebbarkeit. Ähnliche Probleme bringt auch das gerichtliche Zwischenverfahren mit sich. Da aber Eröffnungsbeschluß und Anklage unterschiedliche Aufgaben erfüllen, verbietet sich eine pauschale Übertragung der Ergebnisse; vielmehr bedarf es jeweils einer genauen Abwägung der einzelnen Belange. Die Arbeit dokumentiert systematisch die in diesen Verfahrensstadien möglichen Mängel, würdigt die umfangreichen Publikationen der Literatur und Rechtsprechung und zeigt Wege und Grenzen einer späteren Heilung auf.
Autorenporträt
Der Autor: Markus Schäpe wurde 1968 in Neuburg/Donau geboren. Er studierte von 1988 bis 1992 Rechtswissenschaft in Passau. Sein Referendariat absolvierte er von 1993 bis 1995 im Raum Niederbayern/Oberpfalz. Nach der schriftlichen Prüfung zum Assessorexamen begann er an der Universität Passau mit der Anfertigung dieser Dissertation. Seit 1996 ist er für die Juristische Zentrale des ADAC in München mit Schwerpunkt Verkehrsrecht tätig.
Rezensionen
«...[Die] Stärke [der Arbeit] und ihr praktischer Nutzen liegt darin, daß sie für die unübersichtliche Gesamtproblematik ein klares System entwickelt, den Streitstand entfaltet und zu Lösungen kommt, die weitgehend...zutreffend erscheinen. Sie ist damit von erheblichem informativem Gehalt.» (Peter Rieß, Der Strafverteidiger)