Unternehmenszusammenschlüsse unterliegen unterhalb der Umsatzschwellenwerte der FKVO nicht allein der Kontrolle der nationalen Fusionskontrollregime. Vielmehr können bestimmte Zusammenschlüsse auch den Wettbewerbsregeln des AEUV unterfallen. Die Arbeit untersucht, in welchen Fällen Zusammenschlüsse ohne gemeinschaftsweite Bedeutung in Widerspruch zu europäischem Primärrecht stehen können und welche Rechtsfolgen daraus erwachsen. Im Zentrum der Untersuchung steht dabei die Vereinbarkeit mit Art. 106 Abs. 1 AEUV sowie dem Grundsatz der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, das die bisherige Rechtsprechung der Unionsgerichte keine schlüssige Antwort auf die Frage der Vereinbarkeit von Zusammenschlüssen mit den vertraglichen Wettbewerbsregeln bietet. Daher entwickelt der Verfasser auf Grundlage allgemeiner Prinzipien des Unionsrechts einen eigenen Vorschlag, Zusammenschlüsse anhand eines wirkungsbezogenen Ansatzes an diesen Vorschriften zu messen.Die Arbeit wurde mit dem Harry-Westermann-Preis der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster 2014 ausgezeichnet.