Das erste Matrikelbuch der Wiener Juristen wurde im Jahr 1402 aufgrund eines Beschlusses der Universitätsversammlung eingeführt und reicht bis zum Jahr 1442. Es handelt sich um die älteste Quelle zur Geschichte der gelehrten Universitätsjuristen im deutschen Sprachraum. Der Kodex stellt ein erstrangiges Denkmal für die Erforschung der Personen- und Institutionengeschichte der Juridischen Fakultät sowie zur Sozialgeschichte der spätmittelalterlichen Gelehrtenwelt dar.
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