Das Projekt »Die Medien des Rechts« möchte aufzeigen, dass es einen intrinsischen Zusammenhang zwischen Medien und Recht gibt. Ein Medium wie Schrift ist nicht einfach ein Kanal, in dem rechtliches Wissen kommuniziert wird, sondern hat vielmehr selbst rechtsbildende Konsequenzen. Medien formatieren den Raum, in dem sich praktisches (Regel-)Wissen und damit auch Recht ausbildet. Ohne Lautsprache keine Rechtsformeln, ohne Schrift kein Konditionalprogramm, ohne Buchdruck kein nationalstaatliches Rechtssystem - und ohne Computertechnologie kein fragmentiertes Weltrecht. Das sind die Zusammenhänge, denen »Die Medien des Rechts« nachgehen.Von den vier Teilen des Projekts - Sprache, Schrift, Buchdruck, Computertechnologie - erscheinen die ersten beiden im Frühjahr 2011, der dritte und vierte Teil ein bzw. zwei Jahre später.Im hier vorliegenden ersten Band des Projekts »Die Medien des Rechts« steht die Evolution von (Laut-)Sprache und ihre Verwendung für Rechtszwecke in oralen Kulturen im Vordergrund. Recht ist keineswegs zwingend an Autonomie und Normen im Sinne mehr oder weniger voll expliziter Sätze gebunden. Ungeschriebenes Recht existiert zunächst in eher kryptischen, das gesamte praktische Wissen übergreifenden Wortformeln, die eng an das situationspragmatische Handeln innerhalb oraler Kulturen und ihrer Lebensformen gebunden sind.
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