Die Arbeit analysiert, wie die gegenläufigen Rechtsgüter bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren und Rechtsprechung sowie bei Meinungsäußerungen von Richtern in den Medien in einen Ausgleich gebracht werden können, und inwiefern ein kommunikativer Ansatz justizieller Öffentlichkeitsarbeit den im Rahmen des regulatorischen Ansatzes erzielten Ausgleich ergänzen kann. Dabei werden verfassungstheoretische und für das bessere Verständnis der potentiellen Medienwirkungen vor allem kommunikationswissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen. Die einschlägige Rechtsprechung des Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte wird ebenso berücksichtigt, wie die aktuelle Rechtsentwicklung in England und Frankreich.